Büro der Kühn Immobilien GmbH in KA-Neureut
Büro der Kühn Immobilien GmbH in KA-Neureut

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kühn Immobilien GmbH

§ 1 Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber (z. B. Eigentümer wie Verkäufer/Vermieter oder Interessenten für Kauf/Miete) und der Kühn Immobilien GmbH (im Folgenden Makler) kommt entweder durch eine ausdrückliche Vereinbarung (schriftlich, in Textform oder mündlich) oder stillschweigend durch die Inanspruchnahme von Maklerleistungen auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande.

 

§ 2 Laufzeit

Der Vertrag hat eine Laufzeit von 6 Monaten, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von zwei Wochen vor Vertragsende gekündigt wird.

 

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Vertragsobjekt in Anspruch zu nehmen und dem Makler alle für die Durchführung des Auftrages wichtigen Angaben vollständig und richtig zu machen. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Pflichten haftet der Auftraggeber dem Makler für den hieraus entstandenen Schaden.

Der Auftraggeber unterrichtet den Makler unverzüglich über alle maßgeblichen Umstände und Entwicklungen hinsichtlich des Vertragsobjekts, insbesondere über anderweitige Veräußer-ungen, Verfügungen, Vermietungen oder Verpachtungen.

Weist der Makler eine Vertragspartei nach, die der anderen Vertragspartei bereits als möglicher Vertragspartner bekannt ist, ist diese verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich zurückzuweisen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich nach Abschluss des Hauptvertrages mitzuteilen, wann, mit welchen Beteiligten und zu welchem Kauf-/ Mietpreis der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde und diese noch nicht eingetreten ist.

 

§ 4 Pflichten des Maklers

Der Makler verpflichtet sich zur fachgerechten und nachhaltigen Bearbeitung des Auftrages unter Ausnutzung der vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

 

§ 5 Provision

Der Provisionsanspruch gem. § 652 Abs. 1 BGB ist mit Abschluss des Hauptvertrages zur Zahlung fällig, soweit der Hauptvertrag auf der Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit des Maklers beruht. Die Provision ist auch zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Dies gilt auch dann, wenn anstatt des ursprünglich angestrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertrags-objekt ein Mietvertrag zustande kommt oder umgekehrt. Es gilt der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob der schließlich vereinbarte Kauf-/ Mietpreis mit den vorangegangenen Kauf-/ Mietpreis-vorstellungen übereinstimmt.

Der Makler darf auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig werden, sofern kein gesetzlicher Ausschluss vorliegt.

 

§ 6 Aufwendungsersatz

Für den Fall, dass der Auftraggeber seine Absicht bezüglich Verkauf oder Vermietung während der Auftragsdauer aufgibt oder die Bemühungen des Maklers nachhaltig erschwert oder gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, gilt zwischen den Parteien der Ersatz von Aufwendungen als vereinbart. Der Aufwendungssatz wird der Höhe nach auf 10 % der zu erwartenden Provision beschränkt und ist mit dem Tag der Vertragsbeendigung fällig.

 

§ 7 Vertraulichkeit / Datenschutz

Das Objekt-Exposé, die vom Makler erteilten objekt-/ vertragsbezogenen Informationen sowie dessen gesamte Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit sind ausschließlich für den Auftraggeber als Empfänger bestimmt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit den Informationen vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber hiergegen schuldhaft, so haftet er gegenüber dem Makler auf Schadensersatz, wenn der Erfolg der Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit hierdurch nicht eintritt.

Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und diese in erforderlichem Umfang an die andere Vertragspartei übermittelt.

 

§ 8 Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht

Ist der Auftraggeber Verbraucher, hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Makler, die Kühn Immobilien GmbH, Alte Friedrichstraße 44, 76149 Karlsruhe (Telefon: 0721 - 96 14 45 20, Telefax: 0721 - 96 14 45 24, E-Mail: info@kuehn-immobilien-gmbh.de) mittels einer ein-deutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das unter der Adresse www.kuehn-immobilien-gmbh.de abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

2. Folgen des Widerrufs

Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerruft, hat der Makler dem Auftraggeber alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die vom Makler angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages beim Makler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Makler dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Makler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Makler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

§ 9 Zurückbehaltungs-/ Aufrechnungsrechte

Der Auftraggeber darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber der Provisionsforderung des Maklers nur geltend machen, wenn die Forderung des Auftraggebers auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruht oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

 

Stand: 05/2021

Druckversion | Sitemap
© 2024 Kühn Immobilien GmbH. Alle Rechte vorbehalten.